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Was ist ein Verfahrensbeistand?

In Gerichtsverfahren in denen Kinder betroffen sind (im Wesentlichen: Umgang, Sorgerecht, Kindeswohlgefährdung, Genehmigung von freiheitsentziehenden Maßnahmen und Namensänderung) bestellt das Gericht in der Regel einen Verfahrensbeistand.​

Die zentrale Aufgabe des Verfahrensbeistands besteht darin, die Interessen des Kindes zu erfassen und im gerichtlichen Verfahren wirksam zu vertreten. Dabei richtet sich der Blick nicht ausschließlich nach den geäußerten Wünschen des Kindes, sondern umfasst auch die objektiven Aspekte des Kindeswohls. Die notwendige Abwägung zwischen Wunsch und Wohl ist oftmals anspruchsvoll – umso bedeutsamer sind Gespräche mit dem Kind, in denen dieses altersgerecht informiert, aufgeklärt und einbezogen wird.​Darüber hinaus soll der Verfahrensbeistand bei der Herbeiführung einvernehmlicher Lösungen mitwirken und mit weiteren Bezugspersonen des Kindes ins Gespräch treten.

Gesetzliche Grundlage: § 158 ff. FamFG​

Ein Erklärvideo für Kinder findet sich hier: https://www.youtube.com/watch?v=lSnQW1WPF88

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Wenn ich in einem Verfahren als Verfahrensbeistand bestellt bin, melde ich mich in aller Regel bei Ihnen. Sollte dies nicht der Fall sein, kontaktieren Sie mich gerne!

Maurice Lehnen

Sozialarbeiter/ Sozialpädagoge B.A.

zert. Kinderschutzfachkraft

Kaiserstraße 67

44135 Dortmund​

maurice.lehnen(at)web.de

0155 10667539

Mitglied im Bundesverband der Verfahrensbeistände e.V.

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© Maurice Lehnen

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